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Bubatzkarte

Ab Ostermontag 01.04.2024, gibt es in Deutschland eine Teillegalisierung von Kannabis in Deutschland.


Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr können dann unter Einhaltung einiger Regeln in der Öffentlichkeit und auch im privaten Umfeld legal Kannabis konsumieren.



Man darf in der Öffentlichkeit 25 Gram Kannabis mit sich führen, darf im privaten Umfeld (Wohnung, Haus) bis zu 50 Gram Marihuana und drei Kannabis-Pflanzen besitzen.


Der Verkauf oder die Weitergabe ist weiterhin illegal, ebenso die Einfuhr aus dem Ausland.


Des Weiteren ist der Konsum in der Öffentlichkeit in den folgenden Fällen verboten oder eingeschränkt:



Im rot gekennzeichneten Bereich kann das Konsumverbot zutreffen. Fußgängerzonen, in denen ebenfalls zwischen 7 und 20 Uhr nicht konsumiert werden darf, sind in der Karte nicht dargestellt. Sie werden durch das Verkehrszeichen 242.1 gekennzeichnet:


Standorte von Anbauvereinigungen haben Abstände von 200 m einzuhalten; dieser und andere Abstände lassen sich über das Zahnrad im rechten unteren Bildschirmrand einstellen und ausprobieren.




Nachfolgend ein Zitat aus dem Gesetzestext:

§ 5 Konsumverbot

  1. Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten

  2. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:

  3. in Schulen und in deren Sichtweite,

  4. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,

  5. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,

  6. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,

  7. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und

  8. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite



  1. Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.


Hier geht's zur Bubstzkarte: www.bubatzkarte.de



Quellen



Diese Gesetze sind vom Stand 31.03.2024, Sie können sich im Laufe der Zeit noch ändern

oder nachjustiert werden. Dies ist keinerlei rechtliche Beratung oder ein Anruf zum

Konsum oder Anbau von Kannabis.


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