Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat umfangreiche Lockerungen beschlossen, welche voraussichtlich ab Mittwochen in Kraft treten sollen.
Ungeimpfte:
Ungeimpfte haben ab dann, mit negativem Schnelltest wieder Zutritt zur Gastronomie, Veranstaltungen, Messen und Kultureinrichtungen. Für private Zusammenkünfte gilt nun ein Haushalt und 10 weitere Personen.
Großveranstaltungen:
In geschlossenen Räumen: max. 6000 Personen, jedoch max. 60 Prozent der max. Auslastung
Im freien: max. 25.000 Personen, jedoch max. 70 Prozent der max. Auslastung
Clubs:
Clubs & Diskotheken dürfen wieder öffnen, unter strengen Auflagen
Es gilt aber: 2G+ (geimpft/geboostert oder genesen + Test)
Maskenpflicht im gesamten Club, außer auf der Tanzfläche
Maskenpflicht:
Gilt weiterhin in: öffentlichen Räumen und im ÖPnV
Sollten jedoch gewisse Grenzwerte der Corona-Patienten in den Krankenhäusern wieder überschritten werden, können diese Lockerungen wieder zurückgenommen werden.
Ein Ende aller Corona-Regeln ist für den 19 März geplant.
Stand: 22.02.2022
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